Sie haben einen Bachelorabschluss oder ein Fachhochschuldiplom in einem Bedarfsfach erworben?

In einzelnen beruflichen Fachrichtungen ist der Lehrkräftebedarf besonders hoch; öffentliche berufsbildende Schulen können eine freie Lehrkraftstelle für den Theorie­unterricht nicht mit Hochschulabsolventen (mit oder ohne Lehramtsstudium) besetzen. Für diese „Fächer des besonderen Bedarfs“ wurde den berufsbildenden Schulen im Rahmen einer „Sonder­maßnahme“ die Einstellung von Bachelorabsolventen bzw. Inhabern eines Fachhochschuldiploms ermöglicht.

Zu den beruflichen Fachrichtungen des besonderen Bedarfs gehören insbesondere Metalltechnik, Elektrotechnik und Fahrzeugtechnik. Regional können weitere berufliche Fachrichtungen (erfahrungsgemäß häufig Pflege- und Gesundheitswissenschaften) betroffen sein; in diesen Fällen entscheidet das Nds. Kultusministerium im Einzelfall.

Nach der Einstellung durch die Schule werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sondermaßnahme unmittelbar eigenverantwortlich im Theorieunterricht ihrer beruflichen Fachrichtung im Umfang von 13 Wochenstunden eingesetzt; vertraglich verpflichten Sie sich, sich innerhalb von 36 Monaten parallel zu Ihrer Lehrkrafttätigkeit weiter zu qualifizieren: einerseits an einer Universität durch Studium eines Unterrichtsfaches sowie von Berufs- und Wirtschaftspädagogik und andererseits an einem Studienseminar durch den Besuch einer pädagogisch-didaktischen Qualifizierung. Teilnehmer der Sondermaßnahme sind somit einerseits beruflich Tätige mit festem Einkommen und andererseits Lehramt-Studierende.

Hinweis:
Eine Orientierung zu allen Einstiegsmöglichkeiten in das Lehramt nebst aktuellen Hinweisen finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums!

http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkraefte/wege_den_schuldienst/

An öffentlichen berufsbildenden Schulen können als Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sondermaßnahme eingestellt werden …

  • Dipl.-Ing. (FH) bzw. Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelorgrads in den besonders von Lehrkräftemangel betroffenen technischen Fachrichtungen Metalltechnik, Fahrzeugtechnik und Elektrotechnik oder
  • Inhaberinnen und Inhaber eines Fachhochschuldiploms oder eines Bachelorabschlusses anderer als der oben genannten beruflichen Fachrichtungen, für die eine Schule einen besonderen Bedarf hat (z. B. in den beruflichen Fachrichtungen Gesundheitswissenschaften oder Pflegewissenschaften).

Im Rahmen der „Sondermaßnahme“ erfolgt eine direkte Anstellung als Lehrkraft an einer Schule im Angestelltenverhältnis.

Einstellungsbedarfe der öffentlichen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen sind in der Internetplattform „EIS-Online-BBS“ veröffentlicht. Über diese Plattform können Sie sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben. Kann die Stelle nicht mit einer Lehrkraft mit abgeschlossener Lehramtsausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen mit den ausgeschriebenen Lehrbefähigungsfächern besetzt werden, entscheidet die jeweilige Schule, ob das Auswahlverfahren unter Einbeziehung von Bewerbungen im Rahmen der Sondermaßnahme fortgesetzt wird. Die Einstellung erfolgt im Einzelfall mit Zustimmung oder Benachrichtigung des Nds. Kultusministeriums.

Im Arbeitsvertrag ist eine Qualifizierungsauflage in Form einer „auflösenden Bedingung“ enthalten: Hiernach sind berufsbegleitend binnen 36 Monaten einerseits eine pädagogisch-didaktische Qualifizierung an einem Studienseminar zu durchlaufen und andererseits sind Studienleistungen sowohl in einem Unterrichtsfach als auch im Bereich Bildungswissenschaften und Berufs- und Wirtschaftspädagogik zu erbringen. Für die Qualifizierungsmaßnahmen erfolgt eine anteilige Freistellung von der normalen Unterrichtsverpflichtung.

Sowohl das Unterrichtsfach als auch der Studienort sind grundsätzlich frei wählbar.

Mit Vertragsstart starten Sie Ihren Einsatz und unterrichten als Theorielehrkraft in eigener Verantwortung – grundsätzlich mit der für angestellte Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen vorgesehenen Regelstundenzahl (25,5 UStd./Woche) abzüglich einer Freistellung für die Dauer der Qualifizierung an Studienseminar und Universität (es verbleiben ca. 13 Unterrichtsstunden pro Woche). Bis zum Erbringen von angemessenen Studienleistungen in Ihrem Unterrichtsfach werden Sie ausschließlich in der von Ihnen bereits studierten beruflichen Fachrichtung eingesetzt.

Von Beginn Ihrer Tätigkeit an werden Sie berufsbegleitend am Studienseminar pädagogisch und - zunächst ausschließlich in Ihrer beruflichen Fachrichtung - methodisch-didaktisch ausgebildet. In Abstimmung mit Ihren Verpflichtungen an der Universität wird die Qualifizierung am Studienseminar zugunsten der Studienleistungen in einem Unterrichtsfach und in Berufs- und Wirtschaftspädagogik reduziert bzw. um die Qualifizierung im Unterrichtsfach ergänzt.

Insgesamt ist für die pädagogisch-didaktische Qualifizierung am Studienseminar ein Zeitfenster von rund 18 Monaten mit wöchentlich durchschnittlich vier bis sechs Stunden für die Qualifizierung vorgesehen. Gleichzeitig werden Sie an Ihrer Schule durch Kolleginnen und Kollegen in einem Mentorensystem begleitet und in sämtliche Tätigkeiten einer Lehrkraft eingeführt.

Das erfolgreiche Absolvieren …
(1) der ergänzenden Studienleistungen im Unterrichtsfach sowie in Berufs- und Wirtschaftspädagogik,
(2) der pädagogisch-didaktischen Qualifizierung am Studienseminar und
(3) der schulischen Qualifizierung

innerhalb von 36 Monaten ist grundsätzlich Voraussetzung für die unbefristete Tätigkeit im niedersächsischen Schuldienst. Der Schulleiter/die Schulleiterin stellt spätestens am Ende der 36 Monate den „Gesamterfolg der Qualifizierung“ fest. Dadurch wird die vertraglich vereinbarte auflösende Bedingung gegenstandslos; es entsteht damit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Theorielehrkraft an der Schule im Angestelltenverhältnis.

Eine Staatsprüfung wie im Vorbereitungsdienst ist im Rahmen dieser Sondermaßnahme nicht vorgesehen.

Sofern Sie im Anschluss an diese Sondermaßnahme den Erwerb der „Laufbahnberechtigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen“ den Beamtenstatus anstreben, haben Sie im Anschluss an den Abschluss Ihrer Qualifizierung die Möglichkeit, über einen auf sechs Monate verkürzten Vorbereitungsdienst die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen zu erwerben. Dabei sind die sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (insbesondere Einhalten der Altersgrenze) zu erfüllen.

Während der Teilnahme an der Sondermaßnahme erfolgt die Eingruppierung als Angestellte(r) im Regelfall in Entgeltgruppe 11 nach Anlage B zum TV-L.

  • Erlass „Sondermaßnahme zur berufsbegleitenden Qualifizierung von Inhaberinnen und Inhabern eines Bachelorgrades oder eines Fachhochschuldiploms zum Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in Fachrichtungen des besonderen Bedarfs“, RdErl. d. MK v. 20.2.2014 – 35-84120/60 – VORIS 22410 – SVBl. 6/2014, S. 274, zuletzt geändert durch RdErl. v. 11.05.2017 (SVBl. 8/2017)
  • Zur Lehr- und Laufbahnbefähigung und damit zur Verbeamtung: Nds. Laufbahnverordnung der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung) sowie Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)