Sie haben eine Berufsausbildung und eine Fachschulausbildung oder Meisterprüfung absolviert?

Lehrkräfte für Fachpraxis erteilen praktischen Unterricht in der ihrer Vorbildung entsprechenden beruflichen Fachrichtung und unterstützen damit die Theorielehrkräfte an öffentlichen berufsbildenden Schulen im praktischen Bereich der Werkstätten, Küchen etc.

Lehrkräfte für Fachpraxis werden direkt durch die öffentliche berufsbildende Schule eingestellt und unmittelbar eigenverantwortlich im Praxisunterricht ihrer beruflichen Fachrichtung eingesetzt. Parallel zu ihrer beruflichen Tätigkeit werden sie über 24 Monate an einem Studienseminar berufspraktisch qualifiziert.

Hinweis:
Eine Orientierung zu allen Einstiegsmöglichkeiten in das Lehramt nebst aktuellen Hinweisen finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums!

http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkraefte/wege_den_schuldienst/

Voraussetzungen für die Einstellung sind u. a.:

  • der Realschulabschluss oder ein entsprechender Bildungsstand und
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung und
  • der Abschluss einer mindestens drei Schulhalbjahre umfassenden geeigneten Fachschulausbildung oder eine geeignete Meisterprüfung und
  • danach eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit.

Lehrkräfte für Fachpraxis werden direkt an einer öffentlichen berufsbildenden Schule eingestellt. Einstellungsbedarfe der öffentlichen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen sind in der Internetplattform „EIS-online“ veröffentlicht. Über diese Plattform können Sie sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben.

Während der Probezeit ist berufsbegleitend eine 24-monatige pädagogisch-didaktische Qualifizierung an einem Studienseminar zu durchlaufen. Hier werden Sie berufspraktisch in das pädagogische Lehrkrafthandeln sowie in die Didaktik und Methodik Ihrer beruflichen Fachrichtung eingeführt; Ihre Schule stellt Sie hierfür anteilig vom Unterricht frei.

Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen werden die Fachpraxis-Lehrkräfte im Beamtenverhältnis, ansonsten als tarifbeschäftigte Lehrkraft eingestellt.

Mit Vertragsstart starten Sie Ihren Einsatz an der Schule und unterrichten als Fachpraxislehrkraft in eigener Verantwortung – grundsätzlich mit der für angestellte Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen vorgesehenen Regelstundenzahl abzüglich einer Freistellung im Umfang von 5 Unterrichtsstunden für die Dauer der Qualifizierung am Studienseminar. Berufsbegleitend werden Sie an einem Studienseminar, durch Mentoren an Ihrer Schule sowie im Rahmen von Fortbildungen qualifiziert.

Von Beginn Ihrer Tätigkeit an werden Sie begleitend am Studienseminar pädagogisch und methodisch-didaktisch ausgebildet. Insgesamt ist am Studienseminar ein Zeitfenster von 24 Monaten mit durchschnittlich 4 Seminarstunden pro Woche für die Qualifizierung vorgesehen; parallel dazu werden Sie von den Fachleitungen des Studienseminars in Ihrem eigenen Unterricht besucht und zu den beobachteten Stärken und Verbesserungsbereichen beraten. An Ihrer Schule werden Sie parallel dazu durch Kolleginnen und Kollegen in einem Mentoren-System begleitet; sie hospitieren 40 Unterrichtsstunden im Unterricht berufserfahrener Lehrkräfte und werden von diesen in die schulpraktischen Tätigkeiten einer Lehrkraft eingeführt. Als dritten Baustein Ihrer Qualifizierung besuchen Sie mind. zwei mehrtägige Fortbildungen.

Am Ende der 24-monatigen pädagogisch-didaktischen Qualifizierung am Studienseminar stellen die Ausbilder am Studienseminar ein unbenotetes Gutachten über Ihren Erfolg in der Teilnahme an der Qualifizierung aus, das der Schulleitung als Dienstvorgesetzte zugeleitet wird. Eine Staatsprüfung wie im Vorbereitungsdienst ist für die Lehrkräfte für Fachpraxis nicht vorgesehen.

Die Schulleitung wird unter Berücksichtigung des Gutachtens vom Studienseminar und dem Erfolg weiterer Qualifizierungsmaßnahmen vor Ende der Probezeit den ‚Gesamterfolg der Qualifizierungs­maßnahme’ feststellen und in Folge über die Bewährung in der Probezeit entscheiden. Wird die Bewährung ausgesprochen, liegt damit grundsätzlich die wesentliche Voraussetzung für Ihre unbefristete Tätigkeit im niedersächsischen Schuldienst vor

Bei Einstellung im Beamtenverhältnis beträgt das Eingangsamt der Lehrkräfte für Fachpraxis die Besoldungsgruppe A9 der Niedersächsischen Besoldungsordnung (NBesO).