Sie studieren bereits „auf Lehramt an berufsbildenden Schulen“?

Der Vorbereitungsdienst (das Referendariat) ist nach dem eher wissenschaftsorien­tierten Studium die „zweite Phase“ der Lehramtsausbildung mit ausdrücklich berufspraktischer Ausrichtung. Die Ausbildung erfolgt an zwei Lernorten, der Ausbildungsschule einerseits sowie am Studienseminar andererseits.

Für den Zeitraum Ihrer Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist eines der sieben Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen Ihre Dienststelle. Zusätzlich sind Sie einer Ausbildungsschule der Seminarregion zugewiesen, an der Sie jedoch noch keine feste Stelle haben.

Hinweis:
Eine Orientierung zu allen Einstiegsmöglichkeiten in das Lehramt nebst aktuellen Hinweisen finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums!

http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkraefte/wege_den_schuldienst/

Für den Vorbereitungsdienst zugelassen werden …

  • Inhaberinnen bzw. Inhaber des Abschlusses ‚Master of Education‘, erworben an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (in Niedersachsen) in einem akkreditierten Masterstudiengang für das Lehramt an berufsbildenden Schulen.
  • Inhaberinnen bzw. Inhaber eines mit der (nds.) Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeschlossenen Hochschulstudiums bzw. eines gleichwertigen/als gleichwertig anerkannten Abschlusses (z. B. Diplom-Handelslehrkraft).

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt für ganz Niedersachsen über die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig zum 01.05. und 01.11. eines Jahres. Ansprechpartner ist dort Herr Riechelmann (Tel.: 0531 484-3307).

Das Bewerbungsverfahren ist standardisiert und erfolgt über die Internetplattform ‚ZULA-Online‘, https://www.zulaonline.niedersachsen.de/. Hier finden Sie alle einstellungsrelevanten Termine. Sollten die dort angegebenen Bewerbungsfristen bereits abgelaufen sein, wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Riechelmann.

Die Einstellung erfolgt grundsätzlich als Beamter/Beamtin auf Widerruf.

Innerhalb des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes sammeln und reflektieren Sie Erfahrungen in sämtlichen Handlungsbereichen einer Lehrkraft. Dabei werden Sie unterstützt von erfahrenen Ausbildungslehrkräften an Ihrer Ausbildungsschule einerseits sowie von pädagogischen und fachdidaktischen Ausbildern am Studienseminar andererseits.

Ihr unterrichtlicher Einsatz umfasst in diesem Ausbildungsabschnitt durchschnittlich zehn Unterrichtsstunden Ausbildungsunterricht pro Woche; im Studienseminar werden Sie sechs Zeitstunden pro Woche pädagogisch und didaktisch in Ihrer beruflichen Fachrichtung sowie Ihrem Unterrichtsfach qualifiziert.

Den Vorbereitungsdienst schließen Sie nach 18 Monaten mit dem Ablegen einer Staatsprüfung ab, die zur „Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen“ führt. Diese ‚Laufbahnbefähigung‘ ist Ihre Berufszugangsberechtigung, das heißt, im Regelfall könnten Sie erst damit an öffentlichen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen als Lehrkraft im Beamtenverhältnis (zunächst auf Probe, dann auf Lebenszeit) eingestellt werden.

Als Beamtin/Beamter auf Widerruf erhalten Sie den „Anwärtergrundbetrag für das Einstiegsamt A 13“. Das Bruttogehalt ist entsprechend Ihres Ausbildungsstatus‘ sowie in Relation zu der reduzierten Stundenzahl geringer als die spätere Vergütung als Lehrkraft.