Sie haben ein anderes Hochschulstudium (als ein Lehramt-Studium) mit Diplom, Magister oder Master abgeschlossen?

Sofern sich in einer beruflichen Fachrichtung/einem Unterrichtsfach nicht ausreichend Absolventen eines Lehramtsstudiums auf die verfügbaren Referendariatsplätze bewerben, können auch Absolventen anderer Hochschulstudiengänge in den Vorbereitungsdienst zugelassen werden. Nach der Zulassung zum Vorbereitungsdienst befinden sich diese ‚Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in den Vorbereitungsdienst‘ in demselben Ausbildungsstatus wie die „grundständig studierten“ Referendarinnen und Referendare. Die Bedarfsfachrichtungen und -fächer werden zu jedem Einstellungstermin neu festgelegt und z. B. auf den Seiten des Kultusministeriums veröffentlicht.

Hinweis:
Eine Orientierung zu allen Einstiegsmöglichkeiten in das Lehramt nebst aktuellen Hinweisen finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums!

http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkraefte/wege_den_schuldienst/

Hotline für den Quereinstieg beim Niedersächsischen Kultusministerium: 0531 484 3366

Zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen kann auch zugelassen werden, wer ein anderes (als ein Lehramt-) Hochschul­stu­dium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen universitären Hochschulabschluss abgeschlossen hat, wenn der Abschluss im Hauptfach einer beruflichen Fachrichtung entspricht und darüber hinaus ein weiteres Unterrichtsfach aus dem genannten Abschluss und den erbrachten Studienleistungen nachgewiesen werden kann.

Darüber hinaus ist der Nachweis von berufspraktischen Tätigkeiten (grds. abgeschlossene Berufsausbildung oder fachrichtungsbezogene Praktika im Umfang von 52 Wochen) entsprechend der Nds. MasterVO-Lehr zu führen.

Genau wie die Absolventen eines Lehramtsstudiengangs bewerben Sie sich nach Ihrem Studienabschluss bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst. In Niedersachsen steht dafür die Online-Plattform „ZULA-online“ zur Verfügung. Ihre Bewerbungsfähigkeit um den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen wird durch die Niedersächsische Landesschulbehörde nach Eingang der Bewerbungsunterlagen geprüft und festgestellt.

Durch das erfolgreiche Ablegen der Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungs­dienstes erwerben Sie die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen. Hiermit haben Sie im anschließenden Bewerbungs- und Auswahl­verfahren für den Schuldienst gleichrangige Einstellungschancen im Vergleich zu den Lehrkräften mit dem klassischen Weg der Lehramtsausbildung.

Für die Ausbildung als „Quereinsteigerin oder Quereinsteiger im Vorbereitungsdienst“ gelten insbesondere mit der APVO-Lehr die gleichen Vorschriften und Bedingungen, wie für die Referendarinnen und Referendare, die ein Lehramtsstudium absolviert haben. Die „Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger im Vorbereitungsdienst“ werden diesen gleichgestellt. Entsprechend gelten die dort benannten Informationen und Informationsquellen auch hier.